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Ablauf


Ablauf der Vermittlung von Arbeitskraeften aus Osteuropa

Sehr geehrte Unternehmer/Arbeitgeber

Es waere sehr gut, wenn Sie uns 1 bis 2 Wochen  (bei einer grosser Anzahl von Arbeitskraeften) eine Anfrage stellensodass wir alle Arbeiten schnell zu  Ihrer Zufriedenheit erledigen koennen.

Vielen Dank

Wir freuen uns auf eine Gute Zusammenarbeit!


Ich moechte Ihnen hiermit den Ablauf der Vermittlung von osteuropaeischen Arbeitskraeften vorstellen. Damit haben Sie einen sofortigen Ueberblick und koennen Ihre geplanten Arbeitskraefte rechtzeitig bei uns in Auftrag geben.

1. Sie als Firma/Privatperson melden sich bei uns mit einer Anfrage , welche fuer Sie voellig unverbindlich und kostenlos ist.

2. Sie geben uns einen genauen Arbeitskraeftebedarf an,  mit den notwendigen Angaben wie :

-  Arbeitsbereich, also wo sollen die Arbeitskraefte eingesetzt werden ?

-  Soll die Arbeitskraft einen Facharbeiterabschluss haben ja/nein

-  Soll die Arbeitskraft Deutschkenntnisse haben nein/gering/mittel/gut

-  Soll die Arbeitskraft eigenes Werkzeug haben ja/nein

-  Kann vom Arbeitgeber eine Unterkunft gestellt werden?  Kostenlos/ Kostenpflichtig 

-  wird vom Arbeitgeber Essen kostenlos/kostenpflichtig angeboten ja/nein

-  die Arbeitszeit: wie viel Stunden am Tag soll gearbeitet werden

-  bei Arbeitsdauer: wie viel Wochen / Monate sind geplant

-  ab wann soll die Arbeitskraft bei Ihnen beginnen

-  den Stundenlohn/Pauschallohn den Sie bereit sind zu bezahlen in Euro


3. Diese Daten sind notwendig um die passenden Arbeitskraefte fuer Sie in unserer Datenbank zu finden.

4. Danach schicken wir Ihnen unseren  Dienstleitungsvertrag /Anforderungsbogen. In diesesm Vertrag wird das Anforderungsprofil fuer jeden Arbeitnehmer festgehalten. Sie unterschreiben diesen und senden ihn per Post oder Mail an uns zurueck.


5. Unsere Partner in Osteuropa (Rumaenien, Polen , Litauen, Bulgarien und Ungarn) suchen auf Grundlage dieses Anforderungsprofils in der Datenbank die geeigneten Arbeiter heraus. Zurzeit stehen bis zu 1200 Arbeitnehmer  fuer verschiedene Arbeiten in unserer Datenbank zur Verfuegung.


6. Sobald die geeigneten Arbeitskraefte fuer Sie ermittelt sind, bekommen Sie von uns  die persoenlichen Daten der Arbeitnehmer. Ausweiskopie, Lebenslauf, Foto, ausgefuellte Formulare zur Versicherungsfreiheit(Hausmaenner/frauen).


7. Nach der Bearbeitung der Vertraege und dem Zusenden der notwendigen Papiere macht der Arbeitnehmer noch eine Auslandskrankenversicherung (Allianz) und eine Gesundheitspruefung. Danach macht er sich auf den Weg zu Ihnen und Ihrem angebotenen Arbeitsplatz.

Zum Beispiel, ob ein Fest - oder Stundenlohn gezahlt wird, oder ob er Akkordlohn fuer sehr gute Arbeit bekommt, dies legen Sie selbst fest. Sie bestimmen auch den  Preis fuer die gebotene Unterkunft .

Ihre Vorteile wenn Sie Arbeitkraefte ueber uns anfragen:

1.        Wir verfuegen bereits ueber mehrjaehrige Erfahrung auf dem Gebiet der 

           Personalvermittlung  mit zahlreichen Kontakten in Osteuropa

2.        Zuverlaessigkeit und Kundenzufriedenheit steht bei uns an Erster Stelle! Bei

           uns warten Sie nicht lange sondern wir kuemmern uns Sofort um ihre 

           Anfrage nach qualifizierten Arbeitkraeften!

3.        Unser gezieltes Auswahlverfahren bringt Ihnen genau die Arbeitskraefte die

          ihr Unternehmen braucht!

4.        Keine zusaetzlichen Kosten fuer ihre Personalbeschaffung !

5.      Alle Arbeitkraefte bringen auf Wunsch einen ausgefuellten Fragebogen zur

         Feststellung der Versicherungsfreiheit rumaenischer Saisonarbeiter mit.

         (Hausfrauen,Studenten)

6.        Schneller und kostenloser Ersatz bei Unzufriedenheit ihrerseits oder

          gesundheitlichem Ausfall  von Arbeitskraeften.

 

WICHTIG INFORMATION 

 

Rumaenische und Bulgarische Arbeitnehmer benoetigen fuer eine Beschaeftigung innerhalb der EU (Deutschland, Oesterreich....) 

ab dem 01.01.2014 keine Arbeitsgenehmigung mehr.

 

Die ZAV ist innerhalb der Bundesagentur fuer Arbeit zentral fuer die Antragspruefung und Erteilung der Arbeitsgenehmigungen zustaendig. Am 31.12.2013 endet die Uebergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizuegigkeit fuer rumaenische und bulgarische Staatsangehoerige. Ab dem 1.1.2014 benoetigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus diesen Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr, wenn sie eine Beschaeftigung in Deutschland aufnehmen. Sie besitzen damit das Recht auf freien und uneingeschraenkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Hier noch einige Fragen die unsere Kunden an uns gestellt haben.

Spricht jemand von der Rumaenischen & Ungarischen Agentur Deutsch?

Ja alle Geschaeftsfuehrer und Angestellte der Agenturen sprechen Deutsch !

Was kann ich tun wenn ich Fragen habe oder Probleme habe?

Ganz einfach, Sie brauchen uns nur anzurufen oder eine Email schicken wir kuemmern uns dann sofort um ihr Anliegen!!

Was passiert wenn ich mit den Arbeitskraeften unzufrieden bin?

Ganz einfach,geben Sie uns Bescheid wir kuemmern uns sofort um einen passenden Ersatz!

 

Wir sind ihr deutscher Ansprechpartner fuer alle Fragen in Sachen

osteuropaeischer Arbeitsvermittlung!!

 

 

 
 

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